Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn nicht spätestens ein Monat vor Vertragsablauf eine schriftliche Kündigung bei der Schulleitung eingegangen ist. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich unter Anerkennung der gelesenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Anmeldung ist die ausgefüllte Beitrittserklärung, sowie ein Paßbild erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung wird dem Mitglied ein Trainingsplatz eingerichtet und freigehalten, gleich ob das Mitglied diesen nutzt oder nicht.
- Mit der Annahme durch die Schule werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für beide Seiten rechtsverbindlich. Das Mitglied erklärt hiermit eine Vertragsabschrift mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 Jahren übernehmen die Eltern oder Erziehungsberechtigte die Verantwortung und Haftung durch ihre Unterschrift.
- Der Monatsbeitrag ist jeweils monatlich im Voraus zu entrichten und muß bis zum 5. des jeweiligen Monats bei der Leitung der Kampfkunstschule eingegangen sein. Als Zahlungsweise wird vereinbart: Zahlung per Einzugsermächtigung. Bei Zahlungsversäumnis von mehr als einem Monat sind der rückständige Beitrag, plus der Betrag für den Rest der Laufzeit des Vertrages in einer Summe sofort zu entrichten. Bei wiederholtem Beitragsrückstand behält sich die Kampfkunstschule gerichtliche Schritte vor. Gerichtsstand ist Hannover.
- Das Mitglied trainiert auf eigene Gefahr. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er/sie am Training teilnehmen darf, wenn dies sein/ihr behandelnder Arzt nach eingehender Untersuchung gestattet hat. Eine regelmäßige Untersuchung durch den Haus- oder Sportarzt ist unbedingt durchzuführen.
- Das Mitglied hat Anspruch auf zweimaliges Training in der Woche zu den festgesetzten Trainingszeiten. Zu späteren Zeitpunkten kann auch öfter trainiert werden (Kickboxen/Kali/Vale-Tudo).
- Die Kampfsportschule übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch seine Mitglieder verursacht wurden. Auch das Lehrpersonal kann für keinerlei Schäden haftbar gemacht werden, ausgenommen hiervon sind selbstverständlich Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz herbeigeführt wurden.
- Für Garderobe und Wertsachen der Mitglieder übernimmt das Dojo keine Haftung. Große Wertsachen können während der Trainingszeiten zur Überwachung mit in den Übungsraum genommen werden, kleine bei den Übungsleitern deponiert werden.
- Während der gesetzlichen Feiertage bleibt die Schule geschlossen. In der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr entfällt der Unterricht. Ebenso während der Hauptferienzeit bleibt das Dojo geschlossen. Es kann in dieser Zeit allerdings ein Gemeinschaftstraining stattfinden. Der Gemeinschaftstrainingstag ist Mittwoch.
- Es ist jedem Mitglied absolut untersagt außerhalb der Schule mit seinen Kenntnissen gegenüber dritten Personen anzugeben, oder sich auf Schlägereinen jeglicher Art einzulassen. Kritik an Mitschülern zu üben ist in der Schule, und während der Übungsstunden nur den Lehrern erlaubt.
Die AGB auch als PDF-Download.
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